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Der Werkvertrag

 Das Wesentliche:

Übernahme und eigenverantwortliche Ausführung von in sich abgeschlossenen Projekten und Aufgaben auf der Grundlage von Werk- und Dienstverträgen.

Schuldung eines Erfolgs, bzw. einer bestimmten Leistung sowie das Tragen des Unternehmerrisikos durch den Auftragnehmer.

Saubere Schnittstellendefinition zwischen Ansprechpartner des Auftraggebers und Projektverantwortlichen des Auftragnehmers.

Alleiniges Weisungsrecht (und disziplinarische Gewalt) des Auftragnehmers an seine vor Ort von ihm eingesetzten Mitarbeiter.

Unternehmerische Dispositionsfreiheit (Zahl, Anzahl und Qualifikation der Mitarbeiter); der Besteller darf darauf keinen Einfluss nehmen.

Übernahme der Gewährleistung für Mängel des Werkes.

Ergebnisbezogene Darstellung der Vergütung, keine Abrechnung nach Zeiteinheiten bzw. Stundenverrechnungssatz.

SEL HERMES Outsourcing. Wir übernehmen in Form von Werkverträgen, natürlich mit vorher fest vereinbarten Qualitätsstandart Ihre ausgegliederten Aufgaben. Die Einsatzmöglichkeiten von Werkverträgen sind sehr vielseitig...

 Einfach Informieren!!!